Qualität vom Rohstoff bis zum fertigen Futtermittel

Dafür sorgen wir mit einem umfassenden Qualitätsmanagement dokumentiert durch die entsprechend erlangten Zertifikate.

Unsere Qualitäts-Zertifikate für Sie zum Downloaden:

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ISO9001:2008-Zertifikat (dt)

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ISO9001:2008-Zertifikat (engl)

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HACCP-Zertifikat (dt)

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HACCP-Zertifikat (engl)

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QS-Zertifikat

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QS-Zertifikat (engl)

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KAT-Zertifikat

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A-Futter-Bescheinigung

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Biopark-Zertifikat

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Biopark-Produktzertifikat

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Öko-Fachverein (Konformitätsvermerk)

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Hinweis für unsere Kunden:
Gegenseitige Anerkennung von GMP und QS (10. Februar 2006)
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und die Productshap Diervoeder (PDV) haben die gegenseitige Anerkennung für die bei den Herstellern von Einzel- und Mischfutter durchgeführten GMP+ (B1)- und QS-Audits vereinbart.
(www.q-s.info/Praktische-Umsetzung-der -gegenseitig.330.0.html)

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Gegenseitige Auditanerkennung zwischen QS und der österreichischen AMA (13. Februar 2007)
QS und der Inhaber des österreichischen pastus+ Standards, die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA), haben eine gegenseitige Auditanerkennung im Bereich Mischfutter vereinbart.

Die Gültigkeit qualitätsrelevanter Zertifikate und der QS-Systemteilnahme kann jederzeit anhand der betreffenden Internetadressen
(siehe Qualitätssysteme) überprüft werden.

Oft wird bei uns noch nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt.

Mit Unterzeichnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeugt man, dass man nach gesetzlichen Vorschriften (keine verbotenen Stoffe, keine Tiermehle, keine Gifte etc.) produziert und sich Qualitätsmanagementsystemen unterwirft bzw. zertifiziert ist.
Dieses alles wird allerdings schon bestätigt durch:

  • Die Registrierungsnummer unseres Unternehmens, verliehen durch die Wirtschaftsbehörde in Hamburg (auf
       jeder Deklaration hinterlegt) und
  • Die Qualitätszertifikate der einzelnen Qualitätsmanagementsysteme

Dadurch erübrigt sich eine weitere Unterzeichnung/ Bestätigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, da die Erfüllung der darin enthaltenen Forderungen schon durch die Registrierung und durch die verliehenen Zertifikate erklärt wird.
Im Falles des Bedarfes einer Unbedenklichkeitsbescheinigung machen Sie bitte Gebrauch von unseren Qualitäts-Zertifikaten – diese werden nur an entsprechend registrierte und anerkannte Futtermittelhersteller vergeben