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Die Gültigkeit qualitätsrelevanter Zertifikate und der QS-Systemteilnahme kann jederzeit anhand der betreffenden Internetadressen (siehe Qualitätssysteme) überprüft werden.
Oft wird bei uns noch nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt.
Mit Unterzeichnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeugt man, dass man nach gesetzlichen Vorschriften (keine verbotenen Stoffe, keine Tiermehle, keine Gifte etc.) produziert und sich Qualitätsmanagementsystemen unterwirft bzw. zertifiziert ist. Dieses alles wird allerdings schon bestätigt durch:
- Die Registrierungsnummer unseres Unternehmens, verliehen durch die Wirtschaftsbehörde in Hamburg (auf
jeder Deklaration hinterlegt) und
- Die Qualitätszertifikate der einzelnen Qualitätsmanagementsysteme
Dadurch erübrigt sich eine weitere Unterzeichnung/ Bestätigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, da die Erfüllung der darin enthaltenen Forderungen schon durch die Registrierung und durch die verliehenen Zertifikate erklärt wird. Im Falles des Bedarfes einer Unbedenklichkeitsbescheinigung machen Sie bitte Gebrauch von unseren Qualitäts-Zertifikaten – diese werden nur an entsprechend registrierte und anerkannte Futtermittelhersteller vergeben
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