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Vormischungen gelten im futtermittelrechtlichen Sinn nicht direkt als Mischfuttermittel. Sie werden speziell von „anerkannten Vor-mischbetrieben“ oder von „anerkannten Mischfutterherstellern“ zur gewerbsmäßigen Abgabe hergestellt, um innerbetrieblich Zusatzstoffe in die herzustellenden Mischfuttermittel (z.B. Mineralfuttermitteln, Konzentraten, Ergänzungsfutter und Alleinfutter) einzutragen.
Premixe dürfen aufgrund der in ihnen enthaltenen Konzentration der Zusatzstoffe nur an anerkannte Mischfutterhersteller abgegeben werden – mit einer entsprechenden Angabe über die zulässige Höchstdosierung im ausgewählten Mischfuttermittel.
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