Futtermitteldeklaration

Jedes Futtermittel erhält nach Fertigstellung einen Beipackzettel auch Deklaration, Etikett oder Sackanhänger genannt, egal in welcher „Abpackungsform“ es ausgeliefert wird.
Wie eine Deklaration erstellt wird, welche Informationen darauf stehen müssen, welche darauf stehen können und was nicht darauf stehen darf, ist ganz genau im „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und  Futtermittelgesetzbuch - LFGB)“ geregelt.

Zusammensetzung:
In der Zusammensetzung sind alle Rohstoffe in absteigender Anteilsreihenfolge aufgelistet, aus denen das Futtermittel besteht. Dabei dürfen in der Zusammensetzung nur Einzelfuttermittel aus der Positivliste genannt werden, jedoch keine Vormischungen oder Zusatzstoffe. Letztere werden extra unter „Zusatzstoffe“ aufgeführt. So kommt es, dass bei einer prozentualen Deklaration die Summe aller Rohstoffe in den seltensten Fällen genau 100% ergibt.

Inhaltsstoffe:
Unter den Inhaltsstoffen werden Angaben über die Gehalte der wichtigsten Nährstoffe (Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche) und Mineralstoffe (Calcium, Phosphor, Natrium) gemacht.

Zusatzstoffe:
Unter Zusatzstoffen versteht man sämtliche Vitamine, Spurenelemente, Enzyme und weitere Zusätze nach Anlage 3 des LFGB, wobei lediglich Vitamin A, D3, E, Kupfer und einige ausgewählte weitere Zusatzstoffe angeführt werden müssen.
Die Gehalte, die bei den Inhaltsstoffen und Zusatzstoffen angegeben werden, sind immer nur die Gehalte, die man zugesetzt hat, und nicht die, die man annimmt, dass sie schlussendlich im fertigen Futtermittel enthalten sind.

Fütterungshinweis:
Der Fütterungshinweis liefert genaue Angaben an welches Tier mit welcher Menge das Futter eingesetzt werden darf und was dabei zu beachten ist.
 

Deklaration